Seit dem 01.03.2007 gilt das Telemediengesetz (TMG). Das Gesetz ersetzt und fasst folgende Gesetze zusammen: Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) Mediendienstestaatsvertrag (MdStV).
Ein Teil regelt die Anbieterkennzeichnung. Also Angaben, die üblicherweise im Impressum einer Webseite stehen.
Eine gute Zusammenfassung zu diesem Thema findet sich hier: Impressum erstellen leicht gemacht.
Udpate:
Welchem Landesrecht unterliegt man?
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